Wels

Taubenfütterungsverbot in Wels: Bis zu 218 Euro StrafeMin. Lesedauer

26. März 2018 < 1 Min. Lesedauer

Taubenfütterungsverbot in Wels: Bis zu 218 Euro StrafeMin. Lesedauer

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Aus aktuellem Anlass erinnern Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Umweltreferentin Vizebürgermeisterin Silvia Huber an das in der Stadt Wels geltende Taubenfütterungsverbot.

Immer wieder kommt es vor, dass Bürger es scheinbar gut meinen und die rund 5.000 Welser Tauben füttern. Kürzlich hat ein Unbekannter am Spielplatz Billrothstraße zu diesem Zweck sogar eine ganze Brotladung deponiert (siehe Bilder).

Faktum ist, dass sich wildlebende Haustauben ihre Nahrung selbst suchen. Zusätzliches Füttern durch den Menschen aus falsch verstandener Tierliebe führt nur zu unkontrollierbarer Vermehrung und in weiterer Folge zu den bekannten Verschmutzungsproblemen durch den Kot der Vögel. Die Nichtbefolgung des Verbotes stellt jedenfalls eine Verwaltungsübertretung dar und kann eine Geldstrafe von bis zu 218 Euro nach sich ziehen. Die Ordnungswache wird sich ab April verstärkt dieses Themas annehmen.

Mehr Kontrollen wird es auch in zwei weiteren Bereichen geben: Erstens verfüttern Besucher im Tiergarten immer wieder selbst mitgebrachte Essensreste. Die Tiere werden dadurch krank und benötigen einen Tierarzt. Das kostet die Stadt ebenso Geld wie die Entsorgung des falschen Futters. Zweitens benutzten Hunde die Parkanlagen wieder vermehrt als Klo, ohne dass ihre Halter die Hinterlassenschaften entsorgen. Gemäß Oö. Hundehaltegesetz zieht dies Geldstrafen von 40 Euro (Organstrafverfügung) beziehungsweise ab 100 Euro (Strafverfügung bei Anzeige) nach sich.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Silvia Huber: „Tauben zu füttern ist von vielen gut gemeint, aber keinesfalls gut für die Tiere selbst und die Umwelt. Darum gilt in der Stadt auch das Fütterungsverbot. Wir ersuchen alle Welser, sich daran zu halten!“